Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung, Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Leistungen zwischen der phocus direct communication GmbH und dem Auftraggeber. Soweit diese Bedingungen einmal zwischen den Parteien vereinbart wurden, gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien, es sei denn, die Parteien schließen diese Folge einvernehmlich schriftlich aus. AGB des Auftraggebers erhalten nur Geltung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Im Kollisionsfalle gehen die AGB der Phocus Direct Communication GmbH vor.
1.2. Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind nur wirksam, wenn Ihnen die Phocus Direct Communication GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3. Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
2.1. Die Art und der Umfang der von der Phocus Direct Communication GmbH zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Phocus Direct Communication GmbH schriftlich bestätigt werden.
2.2. Angebote der Phocus Direct Communication GmbH sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
2.3. Erbringt die Phocus Direct Communication GmbH im Auftrag des Kunden Leistungen, welche nicht im Kostenvoranschlag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind, handelt es sich um Zusatzbeauftragungen, die zusätzlich abgerechnet werden.
2.4. Verzichtet der Auftraggeber auf vereinbarte Leistungen, ist eine Verminderung des Vergütungsanspruches der Phocus Direct Communication GmbH hiermit nicht verbunden.
2.5. Soweit der Auftraggeber gegen Vertragspflichten verstößt, ist die Phocus Direct Communication GmbH berechtigt, bis zur (Wieder-)Erfüllung seiner Pflichten die Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen. Minderung-, Erstattung- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu.
2.6. Steht der Phocus Direct Communication GmbH Verkaufs-, Arbeits- oder Adressmaterial entgegen der Vertragsbedingungen nicht rechtzeitig und spesenfrei zur Verfügung, können durch die Verzögerung entstandene Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
2.7. Vorgesehene Liefer- und Leistungsfristen sind für die Phocus Direct Communication GmbH nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich und beginnen frühestens mit dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag angegebenen Datum.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1. Haben die Parteien eine Vergütung nicht schriftlich vereinbart, erhält die Phocus Direct Communication GmbH die nach der jeweils gültigen Preisliste der Phocus Direct Communication GmbH geschuldete Vergütung.
3.2. Haben die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart, hat der Auftraggeber vor Aktionsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 25 % des vereinbarten Auftragswertes zu leisten. Die Phocus Direct Communication GmbH behält sich vor, den Aktionsbeginn bis zum Eingang der Anzahlung auf eines ihrer Konten auszusetzen.
3.3. Bei Stornierungen der zuvor genannten Aktion bis zu 2 Wochen vor Auftragsbeginn ist die Phocus Direct Communication GmbH berechtigt, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Auftragswertes geltend zu machen. Bei späteren Absagen bis zum Aktionsbeginn fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 % des vereinbarten Auftragswerts an. Verschiebungen des Aktionsbeginns sind bis zu 4 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Beginn kostenfrei. Bei Verschiebungen innerhalb eines Monats vor dem ursprünglich vereinbarten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 300,00 erhoben.
3.4. Rechnungen werden mit Ausnahme der Anzahlung und den Endabrechnungen zum Aktionsende monatlich gestellt, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine anderslautende Regelung schriftlich vereinbart wurde. Sollten jedoch Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere wenn Zahlungen eingestellt werden, so ist die Phocus Direct Communication GmbH berechtigt, die gesamte Restsschuld sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist die Phocus Direct Communication GmbH in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.5. In die Berechnung miteinbezogen werden – je nach Vereinbarung – Nettokontakte. Ein Nettokontakt ist ein persönlicher Telefonkontakt mit dem angegebenen Gesprächspartner / Ansprechpartner. Wurde der Gesprächspartner / Ansprechpartner nach mindestens einem Anruf an jeweils 5 verschiedenen Tagen nicht erreicht, so wird dies ebenfalls als Nettokontakt gewertet und berechnet. Wird auf Stundensatz-Basis abgerechnet, so gelten jedoch die jeweiligen Stundensätze wie im Vertrag vereinbart.
3.6. Die jeweils geltende Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
3.7. Alle Zahlungen sind nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung benannte Konto der Phocus Direct Communication GmbH spesenfrei zu überweisen.
3.8. Die Phocus Direct Communication GmbH ist – auch im Falle anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers – berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen Altschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen für die Altforderungen entstanden, so ist die Phocus Direct Communication GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Die Phocus Direct Communication GmbH wird den Auftraggeber in diesem Falle über die Art der erfolgten Anrechnung informieren.
3.9. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Phocus Direct Communication GmbH berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe des von ihren Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Zinsen sind nur dann geringer anzusetzen, wenn der Auftraggeber explizit eine geringere Belastung nachweist.
3.10. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegen Forderungen der Phocus Direct Communication GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Auftraggeber darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Phocus Direct Communication GmbH Forderungen an Dritte abtreten.
4. Wirtschaftlichkeitsklausel
4.1. Sollten während der Laufzeit des Vertrages unvorhergesehene Umstände eintreten, die erhebliche wirtschaftliche, technische oder rechtliche Auswirkungen auf den Vertrag haben, für die aber im Vertrag keine Regelungen getroffen oder die bei Vertragsschluss nicht beachtet wurden, und sollte in Folge dessen irgendeine vertragliche Bestimmung dadurch für die Partei unzumutbar werden, kann die betroffene Partei von der anderen eine entsprechende Anpassung der vertraglichen Bestimmungen verlangen, die den geänderten Umständen, unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Auswirkungen auf die andere Partei, Rechnung trägt.
4.2. Die Partei, die sich auf solche Umstände beruft, hat die erforderlichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen.
4.3. Der Anspruch auf Änderung der vertraglichen Bestimmungen besteht ab dem Zeitpunkt, an dem die fordernde Partei das erste Mal Änderungen der vertraglichen Bestimmung aufgrund geänderter Umstände im Sinne vorstehender Nr. 1 verlangt.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen durch den Auftraggeber verbleibt die Ware Eigentum der Phocus Direct Communication GmbH.
6. Rechteeinräumung
Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung Urheberrechte bei der Phocus Direct Communication GmbH oder ihren Mitarbeitern entstehen, räumt die Phocus Direct Communication GmbH dem Auftraggeber die zur Vertragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte ein. Diese sind durch die vollständige Zahlung der Vergütung an die Phocus Direct Communication GmbH abgegolten.
7. Haftungsbeschränkungen
7.1. Für in Verlust geratenes Verkaufs-, Arbeits- oder Adressmaterial haftet die Phocus Direct Communication GmbH nur, sofern sie diesen Verlust selbst zu vertreten hat.
7.2. Für Richtigkeit der anzufertigenden Druckunterlagen im Hinblick auf Text, Vollständigkeit, Stand und Farbstellung, soweit sie dem Auftraggeber zur Prüfung vorgelegen haben, übernimmt die Phocus Direct Communication GmbH keine Haftung.
7.3. Dienstleistungen werden auf der Basis des aktuellen Wissens- und Kenntnisstandes der Phocus Direct Communication GmbH erbracht. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.
7.4. Die Phocus Direct Communication GmbH haftet nicht für die durch die Durchführung der genannten Aktion betroffenen Rechte Dritter. Insbesondere haftet die Phocus Direct Communication GmbH nicht für Verstöße gegen Wettbewerbs-, Namens-, Marken- oder Urheberrechte Dritter.
7.5. Die Phocus Direct Communication GmbH haftet nicht für den Inhalt von Unterlagen und Vorgaben des Auftraggebers.
7.6. In den Fällen der Nr. 7.4. und 7.5. kommt ein Haftungsausschluss lediglich dann nicht in Betracht, wenn der Rechtsverstoß für die Phocus Direct Communication GmbH vorher offensichtlich war.
7.7. Grundsätzlich haftet die Phocus Direct Communication GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist bei einer Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren Entstehung die Phocus Direct Communication GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannte Umstände typischerweise rechnen musste. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und von Phocus Direct Communication GmbH beauftragte Dritte.
8. Geheimhaltung, Datenschutz, Mitarbeiterabwerbung
8.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftskontakt stehenden Unternehmen geheim zu halten.
8.2. Die Phocus Direct Communication GmbH weist darauf hin, dass die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden und gespeicherte Daten nur den dafür zuständigen Personen offenbart werden.
8.3. Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Phocus Direct Communication GmbH dürfen frühestens 15 Monate nach Beendigung der Auftragsleistung von einem Auftraggeber als Arbeitnehmer/-in angestellt werden. Wird diese Bestimmung verletzt, ist die Phocus Direct Communication GmbH berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von € 15.500,00 zu fordern.
9. Vertragslaufzeit, Kündigung
9.1. Sollte eine Auftragserteilung ohne schriftliche Bestätigung erfolgen, so endet die Zusammenarbeit mit Projektende, sofern zwischen den Parteien keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
9.2. Bei zeitlich unbefristeten Verträgen ist der Vertrag für beide Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
9.3. Bei zeitlich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem Grund möglich.
9.4. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber, hat dieser der Phocus Direct Communication GmbH den Schaden zu ersetzen, der durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen entstanden ist.
10. Sonstige Vorschriften
10.1. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Phocus Direct Communication GmbH zulässig.
10.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg.