Kaltakquise im öffentlichen Sektor – auch als B2G-Akquise (Business-to-Government) bezeichnet – bietet Unternehmen überdurchschnittliche Erfolgschancen bei gleichzeitig geringerem Aufwand als im klassischen B2B. Trotzdem lassen viele Unternehmen diesen Markt links liegen, oft aus Unsicherheit über Vergabeprozesse und die richtige Ansprache.
Unsere Erfahrung bei Phocus Direct aus Projekten zeigt: B2G-Akquise erzielt messbar bessere Ergebnisse als klassische B2B-Kaltakquise – sowohl bei Terminquoten als auch beim Aufwand pro Kontakt:
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Kennzahl |
Definition |
B2G |
B2B |
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Erreichbarkeit |
Anzahl Anrufversuche bis zu einem qualifizierten Gespräch |
4–8 |
7–11 |
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Terminquote |
Anzahl vereinbarter Termine im Verhältnis zu geführten Gesprächen |
9–15 % |
4–8 % |
Zudem erleben wir, dass sich Entscheider im öffentlichen Sektor mehr Zeit für Gespräche nehmen und größeres Interesse an Fachlösungen zeigen als im B2B-Umfeld.
Zwei strukturelle Entwicklungen machen den öffentlichen Sektor derzeit so attraktiv wie nie: ein massives Investitionspaket und eine grundlegende Reform des Vergaberechts, die proaktiven Anbietern einen klaren Vorteil verschafft.
Laut Bundesregierung (2025) hat der Bundestag im Frühjahr 2025 ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) per Grundgesetzänderung beschlossen. Das Geld fließt über die nächsten zwölf Jahre gezielt in Verkehr, Energie, Digitalisierung und Bildung.
Gleichzeitig verschärft sich der Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst: Laut dbb beamtenbund und tarifunion (2024) fehlen bereits über 550.000 Beschäftigte – bis 2030 könnte sich diese Lücke auf eine Million ausweiten. Das macht Behörden offener für externe Lösungen und Automatisierung.
Das Geld aus dem SVIK kommt in der Praxis nur langsam an – unter anderem wegen bürokratischer Vergabeverfahren. Deshalb hat der Bundestag am 23. April 2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet, das am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist.
Die Kernaussage: Behörden können seit Juli 2026 deutlich mehr Aufträge direkt oder über beschränkte Ausschreibungen vergeben – ohne öffentlichen Aufruf. Die Wertgrenzen für Direktvergaben und beschränkte Ausschreibungen wurden auf Bundesebene teils mehr als verdreifacht. Parallel haben nahezu alle Bundesländer ihre Wertgrenzen ebenfalls angehoben.
Die konkreten Wertgrenzen nach Ebene und Bundesland finden Sie im Anhang: Wertgrenzen im Detail.
Die Vergabereformen verschieben den Wettbewerb im öffentlichen Sektor strukturell – weg von „bestes Angebot im formalen Verfahren", hin zu „wer ist der Behörde bereits bekannt, wenn Bedarf entsteht". Wer bei der Vergabestelle nicht präsent ist, wird schlicht nicht kontaktiert – unabhängig von Qualität oder Preis.
Der Grund: Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb – also genau dem Verfahren, das durch die Reformen für immer höhere Auftragswerte zulässig wird – wählt der Auftraggeber die Unternehmen direkt aus eigener Marktkenntnis aus.
Rotationspflicht als Chance für neue Anbieter: Auftraggeber sollen bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb zwischen den eingeladenen Unternehmen wechseln (§ 11 Abs. 4 Unterschwellenvergabeordnung UVgO). Das heißt: Behörden dürfen nicht dauerhaft dieselben „Hoflieferanten" beauftragen, sondern müssen regelmäßig neue Anbieter berücksichtigen. Für Unternehmen, die bisher nicht im öffentlichen Sektor aktiv waren, ist das eine echte Einstiegschance – vorausgesetzt, sie sind der Vergabestelle bekannt.
Das verändert auch das Ziel der Kaltakquise: Im öffentlichen Sektor geht es – anders als im klassischen B2B – oft nicht darum, beim ersten Kontakt direkt ein Projekt zu gewinnen oder ein Angebot zu platzieren. Das primäre Ziel ist, sich bekannt zu machen, ins Gespräch zu kommen und im „Relevant Set“ der Vergabestelle zu landen. Wenn dann Bedarf entsteht, sind Sie als Anbieter präsent.
Das macht die Akquise auch angenehmer: Der Verkaufsdruck fällt weg. Statt „Wir möchten Ihnen etwas verkaufen“ lautet die Botschaft: „Wir möchten uns vorstellen und verstehen, welche Herausforderungen Sie beschäftigen.“ Das passt zur Kultur des öffentlichen Sektors und öffnet Türen.
Praxis-Tipp: Streuen Sie Ihre Akquise bewusst breit. Weil Auftraggeber zwischen Anbietern rotieren sollen, lohnt es sich, bei mehreren Vergabestellen gleichzeitig präsent zu sein – nicht nur bei einer Behörde exklusiv. Je breiter Ihre Sichtbarkeit, desto höher die Wahrscheinlichkeit, in einen Bieterpool aufgenommen zu werden.
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Öffentliche Einrichtungen können nicht frei einkaufen wie Unternehmen in der Privatwirtschaft. Ab definierten Schwellenwerten müssen Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden. Die aktuellen EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission angepasst (BMWK, Vergabe- und Schwellenwerte, 2026):
Oberhalb dieser Schwellenwerte läuft die Vergabe über formale, öffentliche Ausschreibungsverfahren. In diesen Verfahren kann sich grundsätzlich jedes Unternehmen bewerben – Bekanntheit bei der Vergabestelle spielt hier eine untergeordnete Rolle. Telefonische Kaltakquise zielt deshalb nicht auf diesen Bereich ab.
Der eigentliche Hebel für die Akquise liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte: Hier gelten vereinfachte nationale Vergabeverfahren – und wie oben beschrieben, wurden die Wertgrenzen für Direktvergaben und beschränkte Ausschreibungen zuletzt deutlich angehoben. In diesem Bereich entscheidet zunehmend, wer der Behörde bereits bekannt ist.
Der wichtigste Grundsatz für B2G-Einsteiger: Starten Sie unterhalb der Schwellenwerte mit Direktaufträgen, statt auf Ausschreibungen zu warten.
Einmal als verlässlicher Partner etabliert, ergeben sich größere Projekte oft von selbst.
Neben den formalen Vergaberegeln unterscheidet sich der öffentliche Sektor auch kulturell deutlich vom B2B:
Telefonakquise ist im öffentlichen Sektor der wirksamste Kanal – und der Einstieg ist einfacher als im B2B, weil Behörden ihre Organisationsstrukturen öffentlich zugänglich machen.
Dieser Einwand hält sich hartnäckig, ist aber falsch: Sie brauchen keine jahrelangen Netzwerke im kommunalen Sektor. Selbst wenn Sie dort ein Netzwerk haben, geht es durch den Generationswechsel ohnehin in Rente. Der demografische Wandel mit vielen Mitarbeitenden über 55 Jahren schafft neue Chancen für Unternehmen, die bereit sind, systematisch zu akquirieren. Und die Rotationspflicht bei beschränkten Ausschreibungen (§ 11 Abs. 4 UVgO) sorgt zusätzlich dafür, dass Behörden regelmäßig neue Anbieter berücksichtigen müssen.
Telefonakquise ist im öffentlichen Sektor der effektivste Kanal – mit deutlichem Abstand vor E-Mail, LinkedIn oder Messen. Die Gründe:
Die richtigen Ansprechpartner identifizieren Sie im öffentlichen Sektor oft einfacher als im B2B, denn Behörden veröffentlichen ihre Organisationsstrukturen in der Regel online.
Diese Prinzipien helfen Ihnen, bei Entscheidern im öffentlichen Sektor Gehör zu finden:
Wer die langen Entscheidungszyklen im öffentlichen Sektor kennt, kann sie gezielt für sich nutzen.
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Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Es verändert die Spielregeln im öffentlichen Sektor zugunsten proaktiver Anbieter.
Die wichtigsten Änderungen auf Bundesebene:
Wichtig: Die grundsätzliche Pflicht zur europaweiten Ausschreibung oberhalb der EU-Schwellenwerte bleibt bestehen. Verändert wird vor allem die Losvergabe-Pflicht und die Verfahrenswahl unterhalb dieser Schwellen.
Parallel dazu haben nahezu alle Bundesländer ihre Wertgrenzen angehoben:
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Ebene / Land |
Änderung |
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Bund |
Direktaufträge bis 50.000 € (vorher 15.000 €) |
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Bund (VOB/A 2026) |
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei Bauleistungen bis 150.000 € (vorher 50.000 €) |
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Rheinland-Pfalz |
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei Bauleistungen bis 250.000 € (seit 1.1.2025) |
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NRW |
Seit 1.1.2026 entfällt die verbindliche Anwendung von UVgO/VOB/A Abschnitt 1 für kommunale Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte |
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Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein |
Ähnliche Anhebungen der Wertgrenzen |
Quellen: Vergabebeschleunigungsgesetz/DIP, BMWK, MWVLW Rheinland-Pfalz, Vergabe.NRW
Wichtige Differenzierung: Die größten Anhebungen betreffen Bau- und Infrastrukturprojekte. Für klassische Liefer- und Dienstleistungsaufträge (z. B. IT, Marketing, Beratung) gelten die allgemeinen UVgO-Wertgrenzen, die ebenfalls angehoben wurden, aber nicht im gleichen Ausmaß. Die konkreten Wertgrenzen variieren zudem je nach Bundesland und sollten für den Einzelfall geprüft werden (Stand: August 2026).
Zusätzlich haben Bund und Länder im Dezember 2025 eine Föderale Modernisierungsagenda beschlossen, die weitere Vereinfachungen des Vergaberechts vorsieht.