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24.09.2007 - Expertenvortrag "Erfolgreiches eMail-Marketing im B2B-Bereich"

Philipp Moder, Managing Director der phocus direct communication wird am Freitag, den 09.11.2007 um 10:30 Uhr auf der crossmedia 2007 als Experte zum Thema „Erfolgreiches eMail- Marketing im B2B-Bereich" referieren. Der Vortrag befasst sich sowohl mit der rechtskonformen Permission- Generierung als auch mit den Inhalten aus der neuen eMail- Marketing Studie 2007 der phocus direct communication.

Die crossmedia 2007 bietet eine Plattform für eine Präsentation von Marktneuheiten, kreativen Produkten, neuen Werbeformen sowie effektivem Workflow-Management für Agenturen, Hersteller, Händler und Dienstleister rund um das Thema Werbung und Marketing.

Die Messe ist konzipiert für die Themenbereiche Konzeption, Kreation und Dienstleistung, Kommunikation sowie Distribution und bietet ein anspruchsvolles Fachprogramm mit Vorträgen, Workshops und Podiumsdiskussionen für eine breitgefächerte Besucherstruktur.

Die crossmedia 2007 richtet sich am Agenturleiter und -mitarbeiter, Geschäftsführer und Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen, Werbeleiter, Marketingleiter, Vertriebsleiter, Entscheider und Mitarbeiter der Branchen Industrie, Handel, Tourismus, IT, Bau und Dienstleistungen sowie Produktioner, Grafiker und auch Medienvertreter.

Weitere Informationen zur crossmedia 2007 finden Sie auch im Internet unter: http://www.crossmedia-dresden.de/cmd2007/index.php

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13.08.2007 – Relaunch der phocus direct communication Website

Um den Kunden, Interessenten und Usern des Webportals die Nutzung zu vereinfachen, hat die phocus direct communication GmbH ein umfassendes Update der gesamten Website vorgenommen. Ab sofort sind Sie nur noch einen Mausklick von unserer Website www.vertriebsoutsourcing.com entfernt!

Nutzen Sie auch unsere vereinfachte Newsletter-Anmeldung und erhalten Sie auf Wunsch Zugang zur neuen, geschützten Download Area. Hier können Sie ab sofort Studien, Vorträge, Referenzen und Anwenderberichte ansehen und als pdf-Datei herunterladen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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06.07.07 - phocus Studie: eMail-Marketing im B-2-B Bereich

Zwischenzeitlich existieren zum Einsatz des eMail-Marketing im B-2-C Bereich etliche Studien - der B-2-B Bereich wurde jedoch nicht oder nur unzureichend erfasst und aufgeschlüsselt.Daher setzt sich die phocus direct communication mit dieser Studie das Ziel, den Markt und das Potenzial für die Disziplin eMail-Marketing in Deutschland im B-2-B Segment zu erfassen. Sie interessieren sich für die Detailinformationen zur Nutzung von eMail-Marketing, den Gründen für den Einsatz, die verwendeten Formen, die erzielten Öffnungs- und Klickraten, die am häufigsten angewendeten Versand-Intervalle sowie eine branchen-spezifische Unterteilung der befragten Unternehmen? Dann können Sie die eMail-Marketing Studie gerne bei Frau Stefany Jonatat, PR & Marketing Manager, anfordern.
Senden Sie einfach eine eMail mit dem Stichwort „EMM-Studie 2007" an sjonatat@phocus-marketing.de und Sie erhalten die Studie im pdf-Format zugesandt.
Vielen Dank für Ihr Interesse!

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02.07.07 - Magirus International GmbH setzt weltweit auf die eMail-Marketing-Lösung von phocus

Magirus, einer der führenden IT-Infrastruktur- und Lösungsanbieter in Europa, hat sich für den weltweiten Einsatz von EVALANCHE entschieden, umgesetzt durch die phocus direct communication. Die umfassende, web-basierte Plattform für eMail-Marketing liefert dem Unternehmen im Vergleich zu anderen Lösungen viele entscheidende Vorteile, so Alexander Ball, der Director Corporate Development bei Magirus.

Personalisierter eMail Versand, XML-Schnittstelle zum Datenabgleich und Mandantenfähigkeit – das sind nur einige Funktionen, die EVALANCHE bietet. Die individuelle Anpassung und Pflege der Profildaten über die XML-Schnittstelle erleichtert den Editoren außerdem die spezifische Verwaltung der Informationen, die sich dann auch in der Gestaltung der Mailings direkt umsetzen lässt. Landing Pages, RSS feeds und PDF Dokumente werden automatisch vom System generiert und die einfache Erstellung von Webformularen erleichtert die Arbeit mit dem umfangreichen System zusätzlich.

Die Entscheidung für EVALANCHE fiel für Magirus jedoch vor allem aus drei Gründen: die automatische Generierung von Landing Pages, die Anbindung an das firmeninterne CRM-System und die Mandantenfähigkeit, die eine Top-to-Bottom Einsicht und Kontrolle ermöglicht. Zusammen mit den einschlägig guten Referenzen und der garantierten kurzen Umsetzungszeit entschied sich Magirus, diese umfangreiche eMail- Marketing Plattform in Zusammenarbeit mit der phocus direct communication GmbH weltweit im Unternehmen einzuführen.

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19.06.07 - Erfolgreicher Messeauftritt auf den Mailingtagen 2007


Wirksamer Business Dialog im B-2-B Bereich - das war ganz unverkennbar das Motto der phocus direct communication auf den diesjährigen Mailingtagen im Congress Center in Nürnberg.

Die Devise der Nutzung aller relevanten Kommunikations-
kanäle und der richtige Mischung aus digitalem und persönlichem Dialog wurden durchgängig auf der Messe präsentiert: von den Forums-
vorträgen über die anschließend als Give-Aways erhältlichen USB-Sticks bis hin zur persönlichen Beratung am Messestand.

Die Besucherzahl auf unserem Messestand und bei den Forumsvorträgen hat unser Konzept der integrierten Kommunikation auf der Fachmesse für Dialog- und Direktmarketing deutlich bestätigt: ein auffallendes Standkonzept, entspannte Atmosphäre bei einer Tasse italienischem Espresso, informative Referate bei den Fachforen und kompetente Beratung auf dem Messestand, wie auch Sie Ihren Umsatz effektiv, kontinuierlich und zeitnah steigern können.

Wir hoffen, dass Sie sich bei uns wohl gefühlt haben und freuen uns darauf mit unseren ganzheitlichen und integrierten Business Development Services auch für Sie und Ihr Unternehmen die passende Lösung zu finden. Allen Gästen und Kunden auf diesem Weg nochmals herzlichen Dank für Ihren Besuch!

Sollten Sie noch weitere Informationen zu unseren Forumsvorträgen "Wege zur rechtskonformen Permission im B-to-B-Marketing" und "Erfolgreicher Messeauftritt mit Closed Loop" benötigen, so können Sie diese gerne auf Anfrage als PDF-Datei von uns erhalten.

Für Ihre Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Frau Stefany Jonatat
PR & Marketing Manager
sjonatat@phocus-marketing.de

Herr Philipp Moder
Managing Director
pmoder@phocus-marketing.de

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19.06.07 - Positionspapier des DDV zum neuen Telemediengesetz

Da das neue Telemediengesetz mit seiner „Anti-Spam-Regelung" einige Definitionen nicht hinreichend ausführt, hat der Deutsche Direktmarketing Verband eine kritische Stellungnahme zu den Auswirkungen dieser Regelung auf die Branche vorgenommen.

Erhebliche Rechtsunsicherheiten in der praktischen Umsetzung und künftigen Gestaltung vor allem auch bei der Betreffzeile sind die Kernthemen dieser Erklärung zum Telemediengesetz, welches am 01. März dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Eine gewisse Freiheit bei der Gestaltung ist für eMail-Marketing-Treibende von großer Bedeutung, da die Betreffzeile eine wichtige Eye-Catcher-Funktion hat. Bei einem Werbebrief, kann bereits der Umschlag „interessant" gestaltet werden, bei der Werbung per eMail bleibt nur die Betreffzeile, um den Adressaten neugierig zu machen.

Das neue Telemediengesetz bietet laut DDV keine hinreichende Definition über den Tatbestand einer „Verschleierung oder Verheimlichung".Letzteres liegt nach dem Gesetz immer dann vor, wenn Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der eMail erhält.

Zwar unterstützt der DDV das Verbot absichtlicher Irreführung durch falsche oder keine Absenderangaben. Völlig offen bleibt nach Meinung des DDV aber, ob es neben den irreführenden Betreffzeilen in Werbe-eMails wie „Letzte Mahnung", „Staatsanwaltschaft" oder „Ihre Rechung" zulässig ist, einen interessant wirkenden Satz wie „Zahlen Sie zu viel für Ihre Krankenversicherung?" zu verwenden, wenn in der eMail für eine Versicherung geworben wird.

Somit wird nach Ansicht des DDV eine eigentlich sinnvolle Regelung durch unzureichende Definition regelrecht ad absurdum geführt, da es sich bei den Leidtragenden einer somit entstehenden Rechtsunsicherheit um seriöse Unternehmen handelt, die einfach nur legale, kreatives Marketing betreiben wollen.

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01.03.07 - Das Telemediengesetz (TMG) – Auswirkungen auf das E-Mail-Marketing in Deutschland

Am 01.03.2007 ist das Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten, das das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und den Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) ablöst. Hier eine kurze Übersicht über einige relevante Änderungen:


1. Absender und Betreffzeile bei Newslettern und E-Mail-Werbung

Bei „kommerzieller Kommunikation per elektronischer Post“ dürfen in der Kopf- und Betreffzeile künftig weder der Absender noch der "kommerzielle Charakter" der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Für den Empfänger muss schon vor dem Öffnen der E-Mail aufgrund der Kopf- und Betreffzeile erkennbar sein, dass es sich um eine kommerzielle E-Mail handelt.

Werden absichtlich keine oder irreführende Informationen gegeben, liegen eine abmahnfähige Wettbewerbsverletzung und gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Die neue Regelung besagt nicht, dass zukünftig „Achtung: Werbung!!!" in der Betreffzeile jeder kommerziellen E-Mail stehen muss. Der Empfänger darf jedoch nicht über den kommerziellen Inhalt der E-Mail getäuscht werden. Betreffzeilen, die beispielsweise den Eindruck eines privaten („Fwd: Klassentreffen 2007") oder offiziellen („Ihre Steuerrückerstattung“) Inhaltes erwecken sollen oder den Empfänger anderweitig irreführen („Sie haben gewonnen“), sind verboten.

Auch die Absenderangabe darf den Empfänger nicht irreführen. Problematisch ist dies beispielsweise bei Absenderangaben wie "support@xyz.de" für Newsletter und E-Mail-Werbung. Bei einer solchen Absenderkennung erwartet der Adressat üblicherweise, dass auf eine von ihm ausgehende Supportanfrage geantwortet wird. Streng betrachtet könnte insofern bereits hier eine Verschleierung vorliegen. Achten Sie also zukünftig bei der Absenderkennung unbedingt auf Transparenz.

Bitte beachten Sie: Das TMG regelt lediglich die transparente Gestaltung von Newslettern und Werbe-E-Mails und nicht die so genannte "Permission", d.h. dass Newsletter und Werbe-E-Mails nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Adressatem versendet werden dürfen. Die rechtlichen Regelungen zur Permission finden Sie weiterhin im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).


2. Datenschutzinformationen

In den letzten Wochen sorgten einige Artikel für helle Aufregung, in denen davon die Rede war, dass das TMG neue datenschutzrechtliche Pflichten für Webseitenbetreiber beinhalten würde. Es wurde prophezeit, dass auf Grundlage von Verletzungen dieser angeblichen neuen Pflichten ab Anfang März eine neue Abmahnwelle durchs Land rollen würde.

Tatsächlich hat das TMG an den datenschutzrechtlichen Pflichten von Webseitenbetreibern nichts geändert. Die bisher in § 4 Abs. 1 TDDSG und § 18 Abs. 1 MDStV enthaltenen Informationspflichten sind bis auf einige redaktionelle Anpassungen unverändert in § 13 Abs. 1 TMG übernommen worden.

Nach wie vor hat der Anbieter eines Telemediendienstes den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu informieren. Die praktische Umsetzung dieser Informationspflichten ist damit weiterhin unklar und umstritten. Leider wurde mit dem TMG die Chance verpasst, einheitliche und klare Regelungen zu treffen.


3. Impressum

Bisher musste nahezu jede Internetseite und jeder Newsletter ein Impressum mit ausführlichen Angaben zum Anbieter beinhalten. Das TMG scheint diese Impressumspflicht auf den ersten Blick einzuschränken. Gemäß § 5 TMG müssen nur noch „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ ein Impressum führen. Man könnte also vermuten, dass lediglich kostenpflichtige Internetseiten und Newsletter der Impressumspflicht des TMG unterliegen. Allerdings schränkt die Gesetzesbegründung zum TMG diese Vermutung wieder stark ein. Darin wird ausgeführt, dass zukünftig lediglich Telemediendienste, die „ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit“ erbracht werden, kein Impressum benötigen. Im Umkehrschluss heißt das, dass alle Internetseiten und Newsletter mit einem wirtschaftlichen Hintergrund auch zukünftig der Impressumspflicht unterliegen. Für Unternehmen ergeben sich auch hier keine substanziellen Änderungen.

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23.02.07 - SALESnetworx-Treffen in München & Nürnberg

Die phocus direct communication lädt Sie recht herzlich zu den nächsten beidenSALESnetworx-Veranstaltungen in München und Nürnberg ein!

Thema: "Professionelle Bewerberinterviews als valides Auswahlinstrument im Vertrieb"
Referent: Stephan Grabmeier, Geschäftsführer Master Management Deutschland GmbH
Inhalt:
Das Interview zur Personalauswahl ist so alt wie die Stellenbesetzung selbst. Wie hoch ist die Qualität der geführten Interviews?
In Mitarbeiter-Auswahlgesprächen wird täglich mit Millionen von Euro an Wertschöpfungspotential jongliert. In ca. 60-90 Minuten werden Entscheidungen getroffen, die hohe Investitionen darstellen. Sind Mitarbeiter das größte "Risiko" eines Unternehmens?
Personalentscheidungen können über das Weh und Gedeih eines Unternehmens bestimmen. Denn nur wenn die Stellen richtig besetzt sind, wird es erfolgreich sein. Der Interviewte wird bluffen, täuschen, lügen - und das ist ganz normal.
Lernen Sie die unterschiedlichen Interviewausprägungen kennen. Setzen Sie zukünftig zielsicher Ihre Interviews zur Personalauswahl ein. Lassen Sie sich inspirieren von Experten der Eignungsdiagnostik.
Inhalte des Vortrags:
* Akzeptanz und Verbreitung von Interviews
* Vor- als auch Nachteile und Validitätskennzalen von Interviewarten
* Verbesserung der Aussagekraft bzw. Erhöhung der Validität
* Standards einer guten Gesprächsführung
* Sieben typische Fehler und drei goldene Regeln
* Typische Selbstdarstellungstendenzen: Der Interviewte wird bluffen, täuschen, lügen. * Nutzung von wissenschaftlich Testverfahren in Interviews. Der Bluff mit den Tests


Termine:

Nürnberg:
 Mittwoch, 21. März 2007
Einlass: 17:30 Uhr
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: ca. 20:00 Uhr mit anschließendem Networking
Ort: Kreuzer & Coll; Lorenzer Platz 3a; 90402 Nürnberg

München: Donnerstag, 29. März 2007
Einlass: 17:30 Uhr
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: ca. 20:00 Uhr mit anschließendem Networking
Ort: Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München (sponsored by Herfurth & Partner)


Nach dem Vortrag erwartet Sie ein Catering, bei dem Sie in netter und entspannter Atmosphäre Gespräche mit beruflich „Gleichgesinnten“ führen und neue Kontakte knüpfen können.

Hier können Sie sich bequem online anmelden!

SALESnetworx-Treffen sind keine Verkaufsveranstaltungen. Sie richten sich an Sales- und Marketingverantwortliche aus Unternehmen aller Branchen und sind kostenfrei – lediglich Trainer sowie Sales- und Personaldienstleister benötigen eine SALESnetworx-Mitgliedschaft. Mehr Infos hierzu unter http://www.salesnetworx.info.

Bei Fragen zu SALESnetworx und den Treffen steht Ihnen Frau Katrin Riethus jederzeit gerne zur Verfügung (0911-9334-109 oder kriethus@phocus-marketing.de).

Wir freuen uns, Sie bei SALESnetworx – dem führenden deutschen Netzwerktreffen – begrüßen zu dürfen.

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06.02.07 - DDV will gegen unseriöse Call Center klagen

Die Rufe nach Einführung eines Bußgelds für Cold Calls beschäftigen seit mehreren Monaten zunehmend die Medien, wie bspw. die WELT vom 30.01.2007. Der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) beobachtet dies mit hoher Sorge - und hat vor diesem Hintergrund seit Herbst eine Reihe von Aktivitäten eingeleitet und zahlreiche Kontakte intensiviert oder neu geknüpft.

In einem offenen Brief vom 19.12.2006 an die Bundeskanzlerin haben DDV und CCF, anknüpfend an die beim IT-Gipfel ausgerufene Qualitätsoffensive für Call Center, die Bundesregierung ermuntert, genau diesen Weg verstärkt fortzusetzen, d.h. nicht auf Bußgelder, sondern auf Qualität zu setzen.

Mit der Verbraucherzentrale NRW, einem "Zentrum" der Bußgeldforderungen, hatte der DDV Ende November ein sehr konstruktives Gespräch, das mittlerweile zu einer Vereinbarung geführt hat, dem DDV aktuelle Beschwerdefälle zwecks Prüfung und Abmahnung zu überlassen.
Parallel dazu hat - ebenfalls im Nachgang zu einem persönlichen Gespräch - MdB Julia Klöckner, verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dem DDV einen besonders dreisten Fall der telefonischen Glückspielwerbung aus ihrem Wahlkreis zur Verfügung gestellt. Der DDV steht mit der betroffenen Verbraucherin in Kontakt und mahnt hier selbst ab und wird ggf. klagen. Dies bedeutet, dass der DDV hier erstmals als prozessführende Partei aktiv, um dies auch PR-mäßig wirksam darstellen zu können.

Neben diesen Aktivitäten konnte der DDV auch seinen Wahrnehmungsgrad auf der politischen Ebene deutlich steigern. Der DDV steht zu der Frage einer Bußgeldeinführung derzeit mit den Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Verbraucherschutz im direkten Gespräch - auch vor Ort in Berlin - und hatte gerade dieser Tage wieder Gelegenheit, die Branche insgesamt, sich selbst als Verband, seine Aktivitäten und Positionierungen darzustellen und den Gesprächspartnern die Augen darüber zu öffnen, dass die medienwirksam bemängelten Schwarzen Schafe nicht als typische Vertreter unsere Branche abbilden, sondern nur deren Auswüchse darstellen. Mit anderen Wirtschaftsverbänden konnte der DDV die fehlende Sinnhaftigkeit einer Einführung von Bußgeldern darlegen - die vorhandenen rechtlichen Instrumentarien (Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung) reichen aus und werden gar nicht ausgeschöpft. Auch ein Bußgeld löst bekanntlich nicht das Problem der Anrufer-Identifizierung. Erste, noch vage Überlegungsansätze gehen deshalb auch dahin, unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung nicht das Call Center am Ende einer Dienstleistungskette in die Verantwortung zu nehmen, sondern den an der Spitze stehenden Auftraggeber.

Mit der Pressemitteilung "DDV kritisiert massiv Fehlinterpretation des Verbraucherzentrale Bundesverbandes" vom 2. Februar 2007 wendet er sich vehement gegen dessen Auslegung, wonach sich "die Zahl unerbetener Werbeanrufe in den ersten drei Quartalen 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 31,3 Prozent" erhöht habe. Schließlich trifft diese Zahl lediglich eine Aussage über den Anstieg der Telefonie insgesamt, keineswegs jedoch über den Anteil an unlauteren Werbeanrufen. Schade, dass der DDV trotz der guten face-to-face geführten Gespräche mit den Verbraucherschützern dann wieder mit solchen eher polemischen Pauschal-Aktionen konfrontiert wird. Den Text der Pressemitteilung können Sie hier abrufen:

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